Leistungen
Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzportfolioverwalter bedienen sich vermehrt externer Beratern mit ihrer Fachkompetenz für die Verwaltung ihrer Portfolien.
Wie können diese Investment Advisors ihre Aufgabe rechtssicher durchführen?
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen gerade für die Beratung von KAGB konformen geschlossenen Produkten nutzen Investment Advisors unsere Erlaubnis nach § 15 WpIG. Auch für diese Tätigkeit übernimmt die Effecta GmbH die Haftung für die Anlageberatung und führt diese als vertraglich gebundenen Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG.
Dazu organisiert die Effecta GmbH den Dokumentations-, Order- und Empfehlungsprozess, sorgt für ein professionelles Umfeld und minimiert so den organisatorischen Aufwand für den Investment Advisor.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich Investment Advisory