Leistungen

Investment Advisory

Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzportfolioverwalter bedienen sich vermehrt externer Beratern mit ihrer Fachkompetenz für die Verwaltung ihrer Portfolien.

Problem

Wie können diese Investment Advisors ihre Aufgabe rechtssicher durchführen?

Lösung

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen gerade für die Beratung von KAGB konformen geschlossenen Produkten nutzen Investment Advisors unsere Erlaubnis nach § 15 WpIG. Auch für diese Tätigkeit übernimmt die Effecta GmbH die Haftung für die Anlageberatung und führt diese als vertraglich gebundenen Vermittler gemäß § 3 (2) WpIG.

Dazu organisiert die Effecta GmbH den Dokumentations-, Order- und Empfehlungsprozess, sorgt für ein professionelles Umfeld und minimiert so den organisatorischen Aufwand für den Investment Advisor.

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